Allgemeine Miet- und Vertragsbedingungen 

1. Allgemeine Bestimmungen 

Diese Mietbedingungen sind ein integrierter Bestandteil des Mietvertrags. Weiter gehören zu jedem Mietvertrag eine Inventarliste und ein Übergabeprotokoll. Das Fahrzeug ist Eigentum der Carpoint Urs AG mit Sitz in 9032 Engelburg, nachfolgend Vermieter genannt. Alle Mieten beginnen beim Standort des Vermieters und enden, wenn der Wagen zum Standort des Vermieters zurückgebracht wird. Alle angegebenen Preise verstehen sind in Schweizer Franken inkl. 8,1% MwSt. 


2. Reservation, Kaution und Zahlung 

Bei der Unterzeichnung des Mietvertrags wird eine Anzahlung von CHF 800.00 fällig für Mieter mit Schweizer Wohnsitz, bzw. CHF 1‘600.00 für Mieter mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, sofern nichts anders vereinbart wurde. Diese Anzahlung bildet zugleich die Kaution, welche dem Mieter bei korrekter (siehe Artikel 4) Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet wird. Das Fahrzeug gilt erst nach eingegangener Anzahlung als reserviert. Die gesamten Mietkosten sind bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu überweisen. Vermeiden Sie Einzahlungen am Postschalter, allfällige Gebühren werden weiterverrechnet. 

3. Vertragsrücktritt 

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind folgende Anteile des Gesamtpreises zu bezahlen: 
• bis 90 Tage vor Mietbeginn CHF 150.00 (pauschal) 
• 89 bis 60 Tage vor Mietbeginn 30% der Gesamtkosten 
• 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 60% der Gesamtkosten 
• 29 Tage bis Mietbeginn 100% der Gesamtkosten 

4. Übernahme & Rücknahme des Fahrzeugs 

Es gelten die im Mietvertrag vermerkten Zeiten! Die Übernahme und die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgen am Domizil des Vermieters. Sowohl bei der Übergabe wie bei der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt und durch den Mieter und Vermieter unterzeichnet. Das Fahrzeug wird in einwandfreiem Zustand und ohne Mängel abgegeben. Der Mieter hat das Fahrzeug innen gereinigt und das Zubehör im gleichen Zustand zurückzugeben. Falls das Fahrzeug innen nicht gereinigt ist, oder Nachreinigungen notwendig sind, berechnet der Vermieter den entsprechenden Aufwand zu CHF 90.00/h. Sollten nachträglich verdeckte oder unbemerkte Mängel oder Schäden durch den Vermieter festgestellt werden, so hat der Vermieter Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn entsprechend zur Verantwortung zu ziehen. Der Treibstofftank ist vor der Rückgabe durch den Mieter voll zu tanken. Der Frischwassertank ist vor der Abgabe durch den Mieter zu entleeren. Der Abwassertank ist regelmässig zu entleeren, insbesondere vor der Rückgabe. Falls eine Toilette dazu gemietet wird, ist diese geleert und sauber geputzt zurückzugeben. Bei Nachreinigungen werden pauschal CHF 120.00 verrechnet. Die Aussenreinigung des Fahrzeugs ist Sache des Vermieters und in der Übergabepauschale inbegriffen. Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeuges nach der vereinbarten Uhrzeit, wird dem Mieter pro angebrochene Stunde CHF 90.00 in Rechnung gestellt. Vorzeitige Fahrzeugrückgabe oder das nicht erreichen der im Vertrag vereinbarten Gesamtkilometer, berechtigt zu keiner Mietreduktion. Für den Fall, dass das Fahrzeug infolge Unfalls oder anderer nicht vom Vermieter verschuldeten Ursachen ausfällt, bemüht sich dieser um ein Ersatzfahrzeug. Sollte kein Ersatzfahrzeug gefunden werden, erhält der Mieter die geleistete Zahlung vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Der Ausfall eines oder mehrerer Geräte (Kühlschrank, Batterie, Heizung etc.) berechtigt zu keiner Schadenersatz-Forderung. 

5. Lenker

Alle Lenker sowie allfällige Zusatzlenker des Fahrzeuges sind dem Vermieter vor Mietbeginn bekannt zu geben. Sie müssen mindestens 21 Jahre alt und mindestens seit 12 Monaten im Besitz eines gültigen Führerscheins der Kategorie B bis 3,5t Gesamtgewicht sein. 

6. Sorgfaltspflicht 

Der Mieter verpflichtet sich, dass Ihm anvertraute Fahrzeug mit grösster Sorgfalt zu benützen. Bei der Verwendung des Fahrzeugs hat sich der Mieter stets an die gesetzlichen Vorschriften zu halten. Der Mieter ist während der Mietdauer für den vorschriftsgemässen Unterhalt des Fahrzeuges verantwortlich. Der Öl- und Wasserstand sowie der Reifendruck sind alle 1'000 km zu prüfen. Motorenöl und Scheibenwischwasser sind Verbrauchsmaterial und gehen zu Lasten des Mieters. Für Schäden, die durch mangelhaften Unterhalt oder unsachgemässe Behandlung durch den Mieter entstehen, haftet dieser. 

7. Haftung & Versicherung 

Der Mieter erklärt bei Mietantritt durch seine Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll, dass der Wagen von ihm geprüft und In Ordnung befunden wurde. Er trägt die Verantwortung und jedes Risiko und haftet für alle Schäden, die während der Dauer der Miete eintreten. Ausgenommen sind Defekte, welche auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Hingegen ist der Mieter für Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis und Missachtung entstehen. Das Fahrzeug ist mit einer Vollkasko- (Selbstbehalt CHF 1‘000.00 pro Schadenfall) versichert. Der Mieter haftet bis zum Betrag des Selbstbehaltes für sämtliche dem Vermieter entstandenen Aufwendungen. Besteht seitens der Versicherung keine oder nur teilweise Deckungspflicht, so haftet der Mieter für den ungedeckten Teil des Schadens. Schäden, welche durch Missachtung der Durchfahrtshöhe entstehen, sowie Schäden und Aufwände, die als Folge von falscher Treibstofffüllung und/oder hineinschütten von falschen Flüssigkeiten in Behältnisse entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Die Fahrzeugversicherung lehnt jede Leistung ab. Reifen, Markise sowie zusätzlich gemietetes Zubehör wie Fahrradträger, etc. sind in der Fahrzeugversicherung nicht eingeschlossen. Reifenschäden, Schäden an Markise sowie Sturmschäden verursacht durch die Markise, wie auch Schäden an Zubehör sind daher vollständig durch den Mieter zu begleichen. 


8. Gebühren und Treibstoff 

Die Kosten für Treibstoffe, Autobahn, Tunnel, Fährverbindungen sowie sonstige Strassengebühren gehen zu Lasten des Mieters. Die Vignette für die Schweizer Autobahnen ist im Mietpreis inbegriffen. 

9. Reparaturen & Pannen 

Der Vermieter behält sich vor, Reparaturen bei der offiziellen VW Vertretung seiner Wahl durchführen zu lassen. Das Fahrzeug ist über „Totalmobil“ im Falle einer Panne europaweit versichert. Sie erreichen Totalmobil unter der Telefonnummer +41 848 024 365 während 24h pro Tag. Als Panne gilt jedes plötzliche und unvorhergesehene Versagen des Fahrzeugs, welches eine Weiterfahrt verunmöglicht oder gesetzlich nicht zulässt. Der Panne gleichgestellt werden: Reifendefekt, Marderschaden oder entladene Batterie. Nicht versichert sind: der Ausfall von technischen Geräten wie Klimaanlage, Standheizung, Kühlschrank, etc. welche die Weiterfahrt nicht verunmöglichen. Die Versicherung übernimmt nur die Behebung der Panne, nicht allfällig nötige Beherbergungskosten, etc. Dringend nötige Reparaturen sind im Vorfeld mit dem Vermieter abzusprechen und durch die offizielle VW Vertretung ausführen zu lassen. Reparaturkosten werden nur gegen Vorlegung einer detaillierten Rechnung, lautend auf Carpoint Urs AG, St. Gallerstrasse 99, 9032 Engelburg, an den Mieter zurückerstattet. 

10. Unfall und Einbrüche 

Jeder Unfall oder Einbruch ist umgehend der örtlichen Polizeistation und dem Vermieter zu melden. Bei einem Unfall ist der sich im Fahrzeug befindende Unfallrapport vollständig auszufüllen und durch die Beteiligten zu unterzeichnen. Die Situation ist mit Skizzen, Fotos und Adressen allfälliger Zeugen festzuhalten. Dem Vermieter sind die notwendigen Unterlagen umgehend zukommen zu lassen, so dass er seiner Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung innerhalb Wochenfrist nachkommen kann. Es dürfen keine Schuldzugeständnisse auf den Namen des Vermieters gemacht werden. 

11. Übertreten der Verkehrsvorschriften 

Für die Folgen von Verkehrsregelverletzungen, wie Bussen für Übertretungen von Verkehrsvorschriften jeglicher Art sowie Überschreitungen von Parkzeiten etc., haftet der Mieter. 

12. Verbote 

• Im Fahrzeug gilt striktes Rauchverbot! 
• Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. 
• Die Weitervermietung an Dritte ist untersagt. 
• Die Werbung auf dem Fahrzeug darf weder entfernt noch überklebt werden. 
• Reisen ausserhalb von Europa sowie nach Russland, Weissrussland, Moldawien, Ukraine,       Georgien, Armenien, Aserbeidschan, Kasachstan, Türkei und in den Kosovo sind aus     versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet. 
• Die Benützung des Fahrzeugs ist untersagt: 
• für Personen, die unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss beziehungsweise     einem anderen, die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigenden Zustand (z.B. Übermüdung oder   Erkrankung) stehen 
• für Lern- und Geländefahrten sowie die Teilnahme an Rennen und     Motorsportveranstaltungen 
• für entgeltliche und/oder gewerbliche Personen oder Warentransporte aller Art 

 wenn es sich nicht im betriebsbereiten und den Verkehrsvorschriften entsprechendem     Zustand befindet. 


13. Gerichtsstand 

Mit der Vertragsunterzeichnung erklärt der Mieter, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und ist mit den darin genannten Bestimmungen einverstanden. Gerichtsstand ist das Domizil des Vermieter 

 

carpoint urs ag                              Tel 071 277 82 82 

Urs Wilhelm                                    Mail      [email protected] 
St. Gallerstrasse 99 
9032 Engelburg